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Allgemeine Reisebedingungen der Reisedienst Weimer KG

1. Angebot und Abschluss des Reisevertrages / des Mietomnibusvertrages

1.1 Angebote der Reisedienst Weimer KG sind freibleibend.

1.2 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Reisedienst Weimer KG den Abschluss eines Reisevertrages bzw. Mietomnibusvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich (postalisch oder  per Email) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine hierauf gerichtete ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Reisedienst Weimer KG zustande. In der Regel erfolgt die Annahme durch Aushändigung oder Übersendung einer Reise- oder Auftragsbestätigung (Mietomnibus). In anderen Fällen wird die Reisebestätigung alsbald nach Vertragsschluss (Buchung) übersandt. Dies kann sowohl per Post als auch per Email erfolgen. Mietomnibusse: Entspricht der Inhalt der Bestätigung nicht dem des Auftrages, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

2.1 Mehrtagesreisen: Nach der Buchung und der Aushändigung des Sicherungsscheins kann eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises verlangt werden. Der Restbetrag ist frühestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, spätestens bis zum Vortag des Reisebeginns. Bei Buchung ab vier Wochen vor Reisebeginn kann der volle Reisepreis sofort nach Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden. Bei einem Reisepreis von unter 300 € ist eine Anzahlung von maximal 150 € frühestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, der Restbetrag des Reisepreises ist nach Reiseende zu zahlen.

2.2 Tagesfahrten: Der volle Reisepreis ist sofort nach der Buchung fällig, aber frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Abweichende Regelungen sind nach Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

2.3 Mietomnibusverträge und Nebenkosten: Übernachtungskosten für den/die Fahrer sowie Parkgebühren sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, es wurde anders vereinbart und schriftlich bestätigt.

2.4 Mehrkosten aufgrund vom Auftraggeber gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Beschädigungen oder Verunreinigungen werden durch einen professionellen Reinigungsdienst behoben. Die Kosten hierfür können dem Mietpreis in voller Höhe hinzugerechnet werden.

2.5 Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der der Buchung zugrunde liegenden Reisebeschreibung auf der Homepage oder in den Prospekten der Reisedienst Weimer KG sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.

3.2 Abänderungen und Nebenabreden werden von der Reisedienst Weimer KG in der Regel schriftlich bestätigt.

3.3 Mietomnibus:

a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend.
b) Die vereinbarte Leistung beinhaltet jedoch nicht:
- die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
- die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
- die Beaufsichtigung von Sachen, die der Auftraggeber oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
- die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind.

4.2 Mietomnibus:

a)  Notwendige Leistungsänderungen durch die Reisedienst Weimer KG nach Zustandekommen des Vertrages sind zulässig, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von der Reisedienst Weimer KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

b)  Leistungsänderungen durch den Auftraggeber sind mit Zustimmung der Reisedienst Weimer KG möglich. Sie bedürfen der Schriftform (postalisch oder per Email).

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Rücktritt vom Mietomnibusvertrag

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder vor Eingang der Reisebestätigung Ihre Anmeldung widerrufen.

5.2 Für diesen Fall hat die Reisedienst Weimer KG nach Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der Reisedienst Weimer KG ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Reisedienst Weimer KG durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Bei Rücktritt von der Reise wird erhoben:

a. bei einem Widerruf oder Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis

b. bei Widerruf oder Rücktritt ab 29. bis 16. Tag vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis

c. bei Widerruf oder Rücktritt ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis

d. bei Widerruf oder Rücktritt ab 6 Tagen vor Reisebeginn 70% vom Reisepreis

e. bei Widerruf oder Rücktritt ab 48 Stunden vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 90% vom Reisepreis.

5.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass anstelle Ihrer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Reisedienst Weimer KG kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Reisedienst Weimer KG kann von Ihnen die durch die Teilnahme eines Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen.

5.4 Nimmt der Reisende Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns ggf. um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei unseren Leistungsträgern (Hotels usw.) bemühen, es sei denn, es handelt sich um unerhebliche Leistungen.

5.5 Die Regelungen unter 5.2 gelten auch für den Rücktritt vom Mietomnibusvertrag. Berechnungsgrundlage der Rücktrittskosten ist in diesem Fall der Mietpreis.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Reisedienst Weimer KG

Die Reisedienst Weimer KG kann vor Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrags gerechtfertigt ist.

b) bis 4 Wochen plus einem Tag vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl liegt grundsätzlich bei 25 Personen, wenn bei den einzelnen Reisebeschreibungen nicht anders erwähnt. In diesem Fall ist die Reisedienst Weimer KG verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis sofort zurück.

c) Mietomnibus:

Die Reisedienst Weimer KG kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall sind nur die dem Auftraggeber in unmittelbarem  Zusammenhang mit der Bestellung entstandenen Kosten zu ersetzen.

Die Reisedienst Weimer KG kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände gefährdet wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist die Reisedienst Weimer KG verpflichtet, die Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Kündigt die Reisedienst Weimer KG den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu.

7. Versicherungen

Bei allen Reisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung im Reisepreis inbegriffen. Bei Mehrtagesreisen empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen haben müssen. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.

8. Gewährleistung und Haftung / Verhalten der Fahrgäste

8.1 Die Reisedienst Weimer KG haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Reise die zugesicherten Eigenschaften aufweist und nicht mit Fehlern behaftet ist. Bevor der Reisende wegen eines Mangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, den Reisevertrag kündigen kann, muss er der Reisedienst Weimer KG eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Ansprüche wegen eines Mangels der Reise hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend zu machen.

8.2 Die Reisedienst Weimer KG haftet als Reiseveranstalter für

- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen

8.3 Unsere vertragliche Haftung als Veranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises (gilt auch für Mietomnibusverträge) beschränkt, so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung für  Schadenersatz-ansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die genannten Höchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

8.4 Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine  Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für die Reisedienst Weimer KG unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber der Reisedienst Weimer KG bestehen in diesen Fällen nicht.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland ggf. zu beachten sind, werden wir Sie informieren.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisedienst Weimer KG hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten sowie mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Sitz der Reisedienst Weimer KG.

Stand: Januar 2011